Rückstellungen von der Einschulung kindgerecht gestalten

Am gestrigen Tag endete die Anmeldefrist für das Schuljahr 2023. Eltern waren verpflichtet ihr Kinder anzumelden, wenn dieses bis zum 01.08.2023 sechs Jahre alt ist. Sollten Eltern den Eindruck haben, dass ihr Kind noch nicht schulreif ist, haben sie die Möglichkeit eine Zurückstellung zu beantragen, insofern medizinische Gründe gegen „erfolgreiches schulisches Lernen“ stehen. Nach dem Thüringer Schulgesetz entscheidet über eine Rückstellung der Schulleiter auf Grundlage der schulärztlichen Untersuchung.

Familien stehen angesichts der derzeitigen Regelungen vor verschiedenen Problemen:

Eltern sind verpflichtet, mehr als ein Jahr vor der Einschulung einen Antrag auf Zurückstellung einzureichen. Im Alter von 4 bis 7 Jahren stellen ein Jahr und drei Monate aber eine sehr lange Zeit für die Entwicklung eines Kindes dar. Entscheiden zu müssen, ob das eigene Kind in einem Jahr auf die Schule gehen soll, ist für die Eltern eine enorme schwierige Abwägung. Eine kürzere Frist oder die Möglichkeit den Antrag auf Zurückstellung später stellen zu können, wäre eine wesentliche Erleichterung.

Im eigentlichen Entscheidungsprozess über die Zurückstellung sind Eltern dann nicht weiter mit einbezogen. Beteiligt sind nur Personen, die das Kind nur in äußerst kurzen Sondersituationen kennenlernen. Die Pädagogen der betreuenden Kindertagesstätten, die an den U-Untersuchungen beteiligten Kinderärzte sowie die Eltern spielen nach dem Gesetz keine weitere Rolle im Entscheidungsprozess zur Zurückstellung, also jene Personen, welche die Entwicklung des Kindes dauerhaft und aus professioneller Perspektive begleitet haben. Eltern können Gutachten von Pädagogen und Kinderärzten mit dem Antrag auf Zurückstellung einreichen, ob diese berücksichtigt werden, hängt aber vom Wohlwollen der Schulleitung bzw. des Amtsarztes ab.

Auch erkennt das Gesetz nur medizinische Gründe für eine Zurückstellung an. Die kognitive und emotional-soziale Entwicklung der Kinder werden zwar meist berücksichtigt, darauf berufen können sich Eltern jedoch nicht.

Es bedarf Veränderungen am Schulgesetz, die Kinder in ihrer Entwicklung sowie Eltern in ihrer Verantwortung ernst nehmen.

Der MDR berichtete am 10.08.2022 zu verzögerten Schuleingangsuntersuchungen:

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/vorschulunteruschung-erstklaes... 100.html