Neuregelung des Mutterschutzes darf nicht zu Nachteilen führen!

 

Die Bundesregierung plant derzeit eine Neuregelung des Mutterschutzgesetzes. Der Familienbund der Katholiken hat jetzt zur Ersten Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag davor gewarnt, wichtige Schutzrechte für Schwangere und Stillende aufzuweichen.  „Die klaren Schutzregeln des aktuellen Gesetzes dürfen nicht zugunsten arbeitgeberfreundlicher Regelungen aufgegeben werden. Das Wohl der Mütter und ihrer Kinder muss auch bei einer Neuregelung des Mutterschutzgesetzes weiterhin oberste Priorität haben, “ sagt Stefan Becker, der Präsident des Familienbundes der Katholiken „Dies bedeutet jedoch nicht, den Schutz von Schwangeren und Stillenden zugunsten einer stärkeren Beschäftigungsorientierung aufzuweichen. Freiheitsgrade für Einzelne schlagen zu leicht um in Rechtfertigungsdruck für diejenigen, die diese sogenannten Freiheiten nicht in Anspruch nehmen, “ so Stefan Becker

Kritisch sieht der Familienbund die Relativierung der Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeitsverbote. So sieht die Neuregelung vor, dass Frauen zustimmen können, zu den bislang verbotenen Randzeiten zu arbeiten, wenn zugleich ein Arzt die Unbedenklichkeit bescheinigt. Dies kann dazu führen, dass Frauen unter Druck des Arbeitgebers auf ihren legitimen Schutz verzichten und ihr Wohl und das ihres Kindes gefährden könnten.  „Schwangere und stillende Frauen können aber nur dann selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben, wenn es klare und verbindliche Regelungen zum ihrem Schutz gibt,“ meint Stefan Becker.

Grundsätzlich hält der Familienbund der Katholiken eine Überarbeitung des Mutterschutzgesetzes für notwendig.  Das aktuell gültige Mutterschutzgesetz wurde in den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts verabschiedet und muss an die heutigen Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen angepasst werden. So ist etwa die geplante Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten in Anbetracht der neuen Formen der irregulären Beschäftigung sinnvoll. Auch die Ausweitung des Mutterschutzes auf Schülerinnen und Studentinnen unterstützt der Familienbund der Katholiken.

Der Familienbund ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft deutscher Familienorganisationen (AGF), die eine ausführliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben hat: http://www.ag-familie.de/media/docs16/AGF_Stellungnahme_Mutterschutz_Mrz16.pdf