Unterhaltspflichtige Eltern müssen ab kommendem Jahr etwas mehr Geld für ihre Kinder zahlen. Wer zum Beispiel bis zu 1.900 Euro verdient, muss laut neuer "Düsseldorfer Tabelle" 396 Euro für Kinder bis einschließlich fünf Jahre entrichten, wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Montag mitteilte. Das sind 3 Euro mehr als bislang. Sind die Kinder zwischen sechs und elf Jahre alt, sind es 455 Euro, also 4 Euro mehr. Ab 12 Jahren liegt der Betrag bei 533, ab 18 Jahren bei 569 Euro, was jeweils einer Erhöhung um 5 Euro entspricht. Kindergeld wird teilweise oder ganz auf die Beträge angerechnet.
Mit höherem Einkommen steigen auch die Sätze. Die Tabelle ist laut OLG um fünf Einkommensstufen erweitert worden und endet nun bei einem Nettoeinkommen von 11.000 Euro. Bislang endete sie bei 5.500 Euro.
Die vom Gericht herausgegebene "Düsseldorfer Tabelle" hat den Angaben zufolge keine bindende rechtliche Wirkung. Sie diene als Hilfsmittel für die Bemessung "angemessenen" Unterhalts. Das OLG Düsseldorf gibt sie seit dem 1. Januar 1979 heraus. (KNA)