Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will das Abstammungsrecht zur Anerkennung der Mitmutterschaft schrittweise reformieren. Das kündigte er in einer Fragestunde des Bundestages am Mittwoch in Berlin an. Zunächst wolle er in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen, der für lesbische Paare im Fall einer anonymen Samenspende gelte, um "Ungleichbehandlungen" möglichst rasch zu vermeiden.
Schwieriger sei es bei Dreiecksverhältnissen, in denen der biologische Vater weiter beteiligt sein wolle. Hier müsse das Recht des Vaters respektiert werden. Allerdings habe er dafür "noch keine perfekte Blaupause". Es solle aber einen "vernünftigen Ausgleich" geben, so Buschmann. Er wolle dabei nicht ausschließen, dass auch drei Personen Eltern werden könnten.
Der oberste Maßstab sei das Kindeswohl. Dies sei auch wesentlich für die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Eltern unabhängig von der biologischen Elternschaft. Materiell sei entscheidend, dass zwei Frauen liebevoll und verantwortlich für das Kind sorgen wollten, betonte der Minister.
Buschmann kündigte zugleich ein baldiges Eckpunktepapier zur Einführung von Verantwortungsgemeinschaften an. Sie sollten für Menschen gelten, die einander im Alltag helfen wollten, für die aber weder die Ehe noch die Adoption die richtige Form seien. Das gelte etwa für Alleinerziehende mit anderen Personen oder älteren Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen wollten. Er wünsche sich in dieser Frage "keinen Kulturkampf", sondern einen "pragmatischen, vernünftigen Dialog". (KNA)