2. Familienentlastungsgesetz: Kabinett entlastet nicht nur Familien

Berlin, 29. Juli 2020 – Der Familienbund der Katholiken begrüßt grundsätzlich das heute vom Bundeskabinett beschlossene 2. Familienentlastungsgesetz. Die geplante Erhöhung des Kindergeldes um 15 Euro zu Beginn des nächsten Jahres ist eine wichtige Unterstützung von Familien mit unteren und mittleren Einkommen. Für viele Familien wird das Kindergeld ohnehin mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Der Entwurf sieht darüber hinaus eine Anhebung des Kinderfreibetrags sowie die Beseitigung der „kalten Progression“ für die Jahre 2021 und 2022 vor. Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann erklärte heute dazu in Berlin: „Der vom Bundesfinanzministerium und nicht vom Bundesfamilienministerium vorgelegte Gesetzentwurf zeigt, dass es bei den Maßnahmen um eine gerechte Besteuerung geht und nicht um Familienförderung. So profitieren von der Beseitigung der kalten Progression alle Erwerbstätigen und nicht nur Eltern. Mit der Kindergelderhöhung holt der Gesetzgeber jetzt nur das nach, was er in der Vergangenheit an Erhöhungen versäumt hat und stellt gerade mal die Kaufkraft des Jahres 2010 wieder her. Von Geldgeschenken oder einem Geldregen für Familien kann, wie vielfach behauptet, beim 2. Familienentlastungsgesetz keine Rede sein. Darstellungen, die das Gesamtvolumen des Gesetzes als Familienförderung bezeichnen, gehen eklatant an der Realität vorbei.“

Mit der geplanten Erhöhung des Kindergeldes um 15 Euro steigt die Familienleistung in dieser Legislaturperiode um insgesamt 25 Euro. „Das Kindergeld ist im vergangenen Jahrzehnt zu selten und wenn, dann nur um wenige Euro erhöht worden“, sagte Hoffmann. „Der finanzielle Nachholbedarf in der Familienförderung bleibt trotz der jüngsten Erhöhungen weiter hoch. Hinzu kommt: Viele Familien erhalten durch das Kindergeld gar keine Förderung, sondern nur das, was ihnen aufgrund des Steuerrechts ohnehin zusteht. Nötig ist eine Anhebung des Kindergeldes auf die maximale Entlastungswirkung des steuerlichen Gesamtkinderfreibetrags, der unter Berücksichtigung der geplanten Freibetragserhöhungen rund 315 Euro beträgt. Außerdem muss das Kindergeld konsequent entflechtet werden: Die steuerliche Freistellung des Kinderexistenzminimums sollte unabhängig vom Kindergeld über einen monatlich zu berücksichtigenden Steuerfreibetrag gewährleistet werden, während das Kindergeld nur der Familienförderung dienen darf.“

Auch die mit der Kindergelderhöhung einhergehende Erhöhung der Kinderfreibeträge hält der Familienbund nach Hoffmanns Worten für sinnvoll. „Allerdings handelt es sich auch bei den Kinderfreibeträgen nicht um eine Familienförderung, sondern um eine steuerliche Freistellung des Existenzminimums, die verfassungsrechtlich erforderlich ist für eine gerechte Besteuerung nach Leistungsfähigkeit.“

„Die Bundesregierung muss die kalte Progression endlich durch einen ‚Tarif auf Rädern‘ ersetzen“

Die Beseitigung der sogenannten „kalten Progression“ für die Jahre 2021 und 2022 begrüßt Hoffmann ebenfalls, hält aber die nur punktuelle Korrektur für nicht ausreichend: „Die
Bundesregierung muss die kalte Progression endlich durch einen ‚Tarif auf Rädern‘ ersetzen, um so dauerhaft eine automatische Anpassung des Steuertarifs entsprechend dem Durch-schnitt der Lohnsteigerungen zu ermöglichen. Ansonsten steigt die Steuerbelastung, ohne dass sie durch eine Steigerung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Erwerbstätigen gerechtfertigt wäre.“