Bei familiengerichtlichen Verfahren sollen Kinder nach dem Willen des Bundesrats künftig besser geschützt werden. Auf Initiative von Baden-Württemberg hat die Länderkammer am Freitag beschlossen, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag in den Bundestag einzubringen. So sollen Kinder künftig vor Gerichten intensiver angehört und einbezogen werden, auch wenn sie sich altersbedingt noch nicht hinreichend artikulieren können.
Der Gesetzentwurf sieht vor, bei Familiengerichtsverfahren verstärkt Drittpersonen und Sachverständige hinzuzuziehen. Auch ein intensiverer Informationsaustausch zwischen den Gerichten und den Jugendämtern ist geplant.
Bei Kindeswohlgefährdungen sollen zudem laut dem neuen Gesetzentwurf vom Gericht angeordnete Maßnahmen regelmäßig überprüft werden. Kontrolliert werden müsse, ob die Maßnahmen in der Praxis auch umgesetzt würden und ob sie wirksam seien, hieß es.
Hintergrund der Bundesratsinitiative ist der sogenannte Staufener Missbrauchsfall, der 2017 bundesweit bekannt geworden war. Damals waren ein dreijähriges Mädchen und ein siebenjähriger Junge von ihrer Mutter und deren Lebensgefährten mehrfach schwer sexuell missbraucht worden. Der Junge war zudem gegen Geld an weitere Sexualstraftäter vermittelt worden.
In dem Fall standen auch die Behörden in der Kritik. Unter anderem das Jugendamt und das Familiengericht sollen trotz einschlägiger Vorstrafen des Lebensgefährten die Taten nicht verhindert haben.
Der Entwurf für ein neues "Gesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes im Familienverfahrenrecht" war bereits im September 2020 vom Bundesrat in den Bundestag eingebracht worden. Das Parlament hatte die Beratungen dazu in der vergangenen Legislaturperiode aber nicht abgeschlossen. Nun startete Baden-Württemberg einen zweiten Anlauf für die Bundesratsinitiative. (KNA)